Antragsteller:SV Sülfeld e.V. von 1920

1.Die Versammlung des Ordentlichen Verbandstag 2005 des KFV Segeberg möge beschließen, dass der Beirat des SHFV die im Anhang stehenden Vorschriften über die Werbung auf der Spielkleidung wie folgt ändert:


 
§ 8 Anhang

Die Genehmigungsgebühr beträgt für die Vereine der SHFV-Klassen 10,00 € ie Werbepartner unbeachtlich der Altersklassen. Ein zweimaliger, kostenloser Folqeantraa ist möglich.

Für die Werbung auf dem Trikotärmel wird für alle Bereiche zusätzlich eine Genehmigungsgebühr von 10,00 € fällig. Ein zweimaliger, kostenloser Folgeantrag ist möglich.
 
 

 
Begründung
In der bisherigen Anwendungspraxis nach dem Wortlaut des Anhanges hat ein Verein der SHFV-Klassen für die Genehmigung der Werbung eines Werbepartners pro Spielzeit und spielende Mannschaft die

Genehmigungsgebühr in Höhe von 30,00 € ( Frauen- und Herrenmannschaften ) / 10,00 € je Jugendmannschaft zu entrichten. Folgeanträge waren ebenfalls kostenpflichtig.

Durch die oben vorgetragene ( unterstrichene ) Änderung soll ein Verein der SHFV-Klassen für das Tragen von Werbung nur noch eine einmalige Genehmigungsgebühr in Höhe von 10,00 € entrichten ( dieser Betrag soll den Aufwand für die Genehmigung decken ). Dabei ist unbeachtlich mit weicher Mannschaft eines Vereins die Werbung in den Spielen getragen wird. Ein Austausch zwischen den Mannschaften ist somit - ohne weitere Genehmigungen und Genehmigungsgebühren - möglich.

Da Trikotssätze nicht generell bereits nach einem Jahr aufgetragen sind, sollen zwei dementsprechende kostenlose Folgeanträge möglich sein.

Die mit diesem Antrag verbundene Änderung soll dem Engagement der Vereine gerecht werden, die zur Verwirklichung der Vereinsarbeit finanzielle Unterstützung durch Werbepartner erhalten und für diesen Partner dann entsprechend mit Werbung auftreten.