Antragsteller:         SV Sülfeld e.V. von 1920

2. Die Versammlung des Ordentlichen Verbandstag 2005 des KFV Segeberg möge beschließen, dass die Spielordnung wie folgt geändert wird:

§ 55 Abs. 2 SpO: Ein Austausch zwischen den Mannschaften eines Vereins ist nicht statthaft, jedoch dürfen aus der Mannschaft des letzten Verbandsspieles bis zu zwei Spieler in der nächstniedrigeren Mannschaft eingesetzt werden. Im ersten Verbandsspiel nach dem Stichtag 01.01. dürfen bis zu 4 Spieler in der nächstniedriqeren Mannschaft eingesetzt werden. S 55 Nr. 3 SpO ist für dieses Spiel unbeachtlich.

Begründung:         Durch die Möglichkeit des Vereins wechseis von Spielern in der Wechselperiode 2 (01.01. - 31.01.), aber auch dadurch, dass in der „Winterpause" Verletzungen von Spielern geheilt sind, kann es in den einzelnen Mannschaften zu erheblichen Verschiebungen der Kader kommen.

Bislang durften am „ersten Spieltag nach der Winterpause" maximal zwei Spieler, bei Nichtansetzung der nächsthöheren Mannschaft gar kein Spieler in der nächstniedrigeren Mannschaft eingesetzt werden.

Durch die nunmehr beantragte Regelung ist es nun auch der jeweils nächstniedrigeren Mannschaft gestattet, im ersten Spiel nach dem Stichtag 01.01. bis zu 4 Spielern aus dem letzten Spiel der nächsthöheren Mannschaft wieder einzusetzen, auch wenn diese kein angesetztes Pflichtspiel auszutragen hat.

Mit dieser Regelung soll den Spielern, die vor dem Spieltag in der nächsthöheren Mannschaft gespielt haben und nun wieder in der nächstniedrigen Mannschaft spielen sollen, die Möglichkeit eingeräumt werden - trotz der oben beschriebenen Umstände (Neuzugänge, ausgeheilte Verletzungen) - ohne weitere Wettkampfpause wieder am Spielbetrieb teilzunehmen.

Eine Beschränkung der Spieleranzahl auf 4 ist dennoch notwendig, um der Chancenwahrung und dem Fair-Play innerhalb der jeweiligen Staffel gerecht zu werden.