§ 55 der Spielordnung (SpO) der Satzung des SHFV

 

1.

Jeder Spieler eines Vereins darf an einem Wochenende (Fr.-So.) nur an einem Verbandsspiel teilnehmen.

Hiervon ausgenommen sind Spieler einer unteren Mannschaft, die an diesem Wochenende bei ihrem zweiten Spiel in einer höheren Mannschaft mitwirken.

 

2.

Ein Austausch zwischen den Mannschaften eines Vereins ist nicht statthaft, jedoch dürfen aus der Mannschaft des letzten Verbandsspieles bis zu zwei Spieler in der nächstniederen Mannschaft eingesetzt werden.

 

3.

Ist für eine Mannschaft an einem Wochenende kein Verbandsspiel angesetzt, so dürfen Spieler, die im letzten Verbandsspiel in dieser Mannschaft gespielt haben, nur in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Vorstehende Regelung gilt sinngemäß auch für Wochentagsspiele (Mo.-Do., auch Ostermontag oder Pfingstmontag ). Diese Regelung gilt nicht, sofern ein Spiel angesetzt war, aber wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausfällt. In diesen Fällen werden die Spieler betr. der Spielberechtigung so behandelt, als ob das angesetzte Spiel stattgefunden hätte.

 

4. In den letzten vier Meisterschaftsspielen dürfen nur insgesamt drei Spieler einer höheren Mannschaft in der nächstniederen Mannschaft eingesetzt werden.

 

5.

In den Pflichtspielen folgenden Auf- und Abstiegs- oder Entscheidungsspielen einer unteren Mannschaft dürfen keine weiteren Spieler einer höheren Mannschaft eingesetzt werden.

 

6.

Für den Einsatz von Amateurspielern von Lizenzspielermannschaften in einer anderen Mannschaft des Vereins gilt § 4 a der DFB-Spielordnung.

 

7.

Von den Spielern, die das letzte Pflichtspiel in einer nach den §§ 19 (Dreimaliges Nichtantreten) oder 20 (Zurückziehen von Mannschaften) vorzeitig ausgeschiedenen Mannschaft bestritten haben, können pro Spieltag der nächst niederen Mannschaft dort nur bis zu zwei Spieler das Spielrecht erlangen.

 

 

Erläuterungen zum Absatz 4:

a)

Maßgebend ist der Einsatz dieser Spieler im fünftletzten Spiel in der höheren Mannschaft. Von den hier eingesetzten Spielern dürfen nur insgesamt drei Spieler – unter Beachtung des Absatzes 2 – in den letzten vier Spielen der nächstniederen Mannschaft eingesetzt werden.

Der Einsatz der Spieler ist nicht an seinen Namen gebunden. Wechselt im Verlauf der letzten drei Spiele einer der neu eingesetzten Spieler wieder in die höhere Mannschaft, so wird ein evtl. neuer Einsatz in der nächstniederen Mannschaft als Einsatz eines zweiten Spielers gewertet.

 

b)

Sofern Verbandsspiele von dem zuständigen Spielausschuss in der Gesamtheit – das heißt: eine ganze Spielklasse für einen Spieltag – abgesetzt werden und somit nicht zur Durchführung kommen, sind es keine ausgefallenen Spiele wegen Unbespielbarkeit der Plätze. In diesem Falle werden Spieler – betreffend der Spielberechtigung – so behandelt, als ob das angesetzte Spiel nicht stattgefunden hätte. Der Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften wäre entsprechend des Wortlautes der Spielordnung nicht statthaft.

 

c)

Aus der vorliegenden Fassung des § 5 Abs. 1-4 der SpO ist nicht zu entnehmen, dass ein Spieler, der in seiner Stamm-Mannschaft einmal ein Spiel ausgesetzt hat, und die als höhere Mannschaft ausgewiesen ist, nunmehr für alle niedrigeren Mannschaften spielberechtigt ist.

Es ist richtig, dass er von Spieltag zu Spieltag nur jeweils in der nächstniederen Mannschaft eingesetzt werden kann, soweit die grundsätzliche Regelung des § 55 SpO dieses zulässt.

 

1. Beispiel:

Will ein Spieler der 2. Mannschaft in der 4. Mannschaft spielen, so kann er die Spielberechtigung nur durch Erlangen der Spielberechtigung für die 3. Mannschaft erreichen. Es ist allerdings dabei nicht erforderlich, dass er auch tatsächlich in der 3. Mannschaft zum Einsatz kommt.

 

2. Beispiel:

Es fallen nacheinander zwei Spiele der 1. Mannschaft wegen Unbespielbarkeit des Platzes durch Entscheid des Schiedsrichters bzw. der Platzkommission aus.

 

Frage:

Wieviele Spieler dürfen am Tage des zweiten Spielausfalls von den zuletzt in der 1. Mannschaft zum Einsatz gekommenen Spielern in der unteren Mannschaft spielen?

 

Antwort:

Nicht vier Spieler, sondern ebenfalls wie am Tage des ersten Spielausfalls nur zwei Spieler.

 

Begründung:

Entscheidend ist, dass aus der Mannschaft des letzten Verbandsspieles, das heißt: des zuletzt stattgefundenen Spieles nur zwei Spieler eingesetzt werden dürfen.