Turnierbestimmungen zum Fußballhallenturnier
  des SV Henstedt- Rhen am 08. und 09.01.2005
  in der Sporthalle in Ulzburg, Maurepasstrasse
1. Das Turnier wird nach den vom DFB anerkannten Spielregeln der FIFA, den Vorschriften der Satzungen
und Ordnungen des DFB bzw. des SHFV durchgeführt.
2. Jede Mannschaft besteht, pro Turniertag, aus maximal 12 Spielern, von denen jeweils 5 (1 Torwart und
4 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Platz sein dürfen.
3. Auswechslungen sind als "Fliegender Wechsel" möglich. Die Auswechslungen müssen von der Toraus-
linie erfolgen. Hat eine Mannschaft mehr als 5 Spieler auf dem Spielfeld, wird das Spiel unterbrochen und
der überzählige Spieler erhält die gelbe Karte. Der Mannschaftsführer hat zu bestimmen, wer das Feld ver-
lässt. Das Spiel wird mit indirektem Freistoss für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt. Wenn der
Schiedsrichter nicht erkennen sollte, wer der überzählige Spieler ist, entscheidet die Turnierleitung.
4. Es wird mit gesonderten Hallenbällen gespielt.
5. Die Spielzeit beträgt in der Vorrunde 11 Minuten, in der Zwischenrunde, den Halbfinalspielen und dem End-
spiel 14 Minuten. Das Spiel um Platz 3 und 4 wird durch Neunmeterschiessen entschieden. Muss eine
Mannschaft zwei Spiele in Folge bestreiten, so wird zwischen diesen Begegnungen eine Spielpause von
der Dauer einer Partie eingelegt.
6. Die im Spielplan zuerstgenannte Mannschaft hat Anstoss und spielt aus Sicht der Tribüne von links nach
rechts zum Hallenausgang.
7. An und Abpfiff sowie das Zeitnehmen bei Zeitstrafen erfolgt durch die Turnierleitung. Bei größeren Spiel-
unterbrechungen stoppt die Turnierleitung, auf Zeichen des Schiedsrichters, die Zeit.
8. Es dürfen nur Spieler an dem Turnier teilnehmen, die im Besitz eines ordnungsgemässen Passes und nicht
gesperrt sind. Eine Aufstellung der Spieler, die zum Einsatz kommen sollen und die Pässe müssen vorm
jeweiligen Turniertag in der Turnierleitung abgegeben werden. Die Rückennummern auf dem Spielberichts-
bogen müssen mit den Rückennummern der Spieler übereinstimmen.
9. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz, ansonsten die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleich-
stand, entscheidet der direkte Vergleich. Bei erneutem Gleichstand endscheidet ein Neumeterschiessen
über die Platzierung. Sollte in den Halbfinalspielen oder dem Endspiel nach regulärer Spielzeit kein Sieger
feststehen, endscheidet ein sofortiges Neunmeterschiessen. Hierbei muss der Strafstoss aus dem Stand
(ein Ausfallschritt ist erlaubt) ausgeführt werden. Für die Entscheidung des besseren Gruppendritten der
Gruppen B und C erfolgt, falls erforderlich, anstatt eines Neunmeterschiessens ein Losentscheid.
Am Entscheidungsschiessen dürfen nur die Spieler teilnehmen, die beim Ende des Spiels auf dem Spiel-
feld waren. Da mit 4 Feldspielern und 1 Torwart gespielt wird, muss unter den ersten 5 Schützen auch der
Torwart sein. Bleibt es nach 5 Schützen bei Torgleichheit, müssen dieselben Spieler erneut schiessen, die
Reihenfolge kann aber geändert werden.
10. Der Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während eines Spieles für die Dauer von 2 Min. des Feldes
verweisen. Nach Ablauf der 2 Min. kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Bei
Feldverweis mit einer roten Karte scheidet der Spieler aus dem Turnier aus und muss der zuständigen
spielleitenden Stelle gemeldet werden. Nach Ablauf von 3 Min. kann die Mannschaft wieder um einen
Spieler ergänzt werden.
Eine Mannschaft, die einen oder mehrere Feldverweise auf Zeit oder rote Karten hinnehmen musste, kann
wieder auf die zulässige Anzahl Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt
(Es können dann z.B. auch zwei Spieler einer Mannschaft, die je eine Zeitstrafe erhielten, wieder am Spiel
teilnehmen).
11. Wird durch Feldverweise oder Zeitstarfen die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als 2 Feldspieler
reduziert, so muß das Spiel abgebrochen werden. Das Spiel wird mit 5:0 für den Gegner gewertet.
12. Die Siegerehrung findet unmittelbar nach dem Endspiel statt.
13. Der Strafraum ist entsprechend abgeklebt.
14. Ein Strafstoss wird aus 9 Meter Entfernung geschossen. Hierbei ist ein Anlauf erlaubt (gilt nicht bei Neun-
meter- Endscheidungsschiessen, siehe auch Punkt 9).
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15. Freistösse werden nur indirekt ausgeführt. Dabei müssen die Gegenspieler mindestens 3 Meter vom Ball
entfernt sein.
16. Bei Tor- und Seitenaus wird das Spiel durch einrollen des Balles fortgesetzt. Seiten- und Toraus gelten nur
dann, wenn der Ball die Bande überquert. Eckbälle werden geschossen. Berührt der Torwart den Ball vor
überschreiten der Bande auf der Torauslinie, ist auf Eckball zu entscheiden. Aus einem Eckball kann direkt
ein Tor erzielt werden. Hand- oder Foulspiel im Strafraum wird mit Strafstoss geahndet.
17. Wird der Ball gegen die Hallendecke oder herabhängende Gegenstände geschossen, ist auf Freistoss für
die gegnerische Mannschaft unterhalb des Berührungspunktes zu entscheiden. Wenn der Ball nach einem
Pfosten- oder Lattenschuss die Hallendecke oder herabhängende Gegenstände berührt, ist das Spiel ohne
Unterbrechung fortzusetzen. Springt der Ball hierbei von der Hallendecke oder herabhängenden Gegen-
ständen ins Tor, ist auf Abstoss bzw. Eckball zu entscheiden.
18. Bringt der Torwart einen Ball, nachdem er die Torbande überquert hat, wieder so ins Spiel, das dieser ohne
das ein anderer Spieler den Ball berührt hat. Die Mittellinie überquert, so ist auf indirekten Freistoss für die
gegnerische Mannschaft von der Mittellinie zu entscheiden. Dieses gilt für jedes Abspiel des Torwarts, wenn
er den Ball vorher kontrolliert mit den Händen gehalten hat. Wenn er den Ball mit dem Fuß kontrolliert hat,
kann er sogar ein Tor erzielen. Die Rückpassregel findet Anwendung.
Wenn der Torwart den Ball länger als 5-6 Sekunden in den Händen hält ist auf indirekten Freistoss für die
gegnerische Mannschaft zu entscheiden. Gleiches gilt auch, wenn der Torwart den Ball länger als 5-6 Sek.
mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, ihn in die Hand zu nehmen.
19. Der Torwart darf den Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles. Er darf jedoch einen
Strafstoss schiessen, jedoch nicht den möglichen Nachschuss. Aus der eigenen Hälfte darf ein Tor erzielt
werden. Dieses gilt jedoch nicht für den Torwart, wenn er den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt.
20. Die Abseitsregel ist aufgehoben.
21. Gespielt werden darf nur in Schuhen, die eine helle nichtfärbende Sohle, haben.
22. Die Spiele werden von geprüften Schiedsrichtern geleitet, Proteste gegen die Wertung und Entscheidungen
der Schiedsrichter sind nicht möglich.
23. Veranstalter ist die Fußballsparte des SV Henstedt- Rhen e.V. von 1963.
24. Der örtlichen Hallenordnung ist unbedingt folge zu leisten.
25. Der Veranstalter hält sich alle Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Ablauf vor.
26. Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen jeder Art, Diebstahl oder Verlust von Wertsachen
und Kleidungsstücken. Wertsachen sind nicht in der Kabine zu belassen.
27. Der Aufenthalt in den Kabinen ist nur zum Duschen, Waschen, Umziehen und evtl. Mannschaftsbe-
sprechungen vor jeweiligen Spielen gestattet.
28. Die Betreuer werden gebeten alle Mannschaften über die oben aufgeführten Bestimmungen und
Regeln zu informieren.
29. Im gesamten Hallenbereich gilt absolutes Rauchverbot.
30. Jede, noch im Turnier befindliche, Mannschaft erhält pro Turniertag 15 Freikarten für Mannschaft,
Trainer und Betreuer. Alle anderen Besucher der Halle müssen Eintritt zahlen.