Kreisfußballverband Segeberg
Schiedsrichterausschuss
Liebe
Schiedsrichterin, lieber Schiedsrichter,
in
diesem Schreiben haben wir für dich Anweisungen und Hinweise für die neue
Saison zusammengefasst.
Aktuelle
Hinweise des Schiedsrichterausschusses für die Spielleitungen in der Saison 2005/2006
1.
Allgemein
Ziel
sollte es sein, dass alle SR die Vorgaben einheitlich umsetzen.
2.
Disziplinarstrafen
Gelbe und Rote Karten mit Augenmaß anwenden. Klare Vergehen müssen aber geahndet werden – trotzdem nicht überziehen! Das richtige Gespür zeichnet den guten SR aus.
3.
Reklamieren
Jeder Spieler der lautstark protestiert ist zu verwarnen! Wer den SR stößt oder am Hemd zerrt , erhält Rot. Dieses ist als tätlicher Angriff zu werten und das Spiel abzubrechen. Die Beurteilung, ob ein tätlicher Angriff erfolgte, muss aber letztendlich der SR selbst entscheiden.
4.
Tacklings
Angriffe
von hinten, der Seite oder von Vorne, bei denen der Ball nicht das Spielobjekt
ist oder eine Verletzung eines Gegenspielers billigend in Kauf genommen wird, muss
Rot zur Folge haben.
5.
Notbremse
Wer einem Gegner durch ein Foulspiel eine 100%-tige Torchance nimmt, erhält Rot. Dieses gilt grundsätzlich auch für Foulspiele im Strafraum.
Lediglich
beim Torhüter wird diese Regel großzügiger ausgelegt. Aber auch für den
Torhüter muss es Rot geben, wenn seine Aktion nicht eindeutig gegen den Ball
gerichtet ist. Unter einer 100%-tigen Torchance ist zu verstehen , wenn
unmittelbar ein Tor hätte erzielt werden können.
6.
Halten und Zerren
Diese Spielweise nimmt immer mehr zu und muss ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit sein. Festhalten darf nicht nur im übrigen Spielfeld geahndet werden, sondern genauso im Strafraum. –Nicht auf gut Glück pfeifen_
Gelb
gibt es, wenn nicht der Ball das Spielobjekt war oder der Spielaufbau
unterbunden wurde. Nicht jedes Halten bedeutet Gelb-
7.
Ellenbogeneinsatz
Der
Einsatz der Ellenbogen bei Zweikämpfen in der Luft sind Foulspiele und kein
korrekter Körpereinsatz.
8.
Fordern der pers. Strafe
Fordert ein Spieler für seinen Gegner eine pers. Strafe, so ist dieser Spieler selbst zu verwarnen.
9.
Behandlung verletzter Spieler
Verletzte Spieler dürfen nicht auf dem Spielfeld behandelt werden (ausgenommen die Torhüter). Die Behandlung muss außerhalb durchgeführt werden. Die Spieler dürfen das Spielfeld erst nach Wiederaufnahme des Spiels betreten.
Wird
ein Torhüter behandelt, so dürfen auch Feldspieler behandelt werden, ohne dass
sie das Spielfeld verlassen müssen.
10.
Einwurf
Es ist darauf zu achten, das der Einwurf korrekt am richtigen Ort ausgeführt werden kann. Der Gegenspieler hat sich beim Einwurf 2 Meter entfernt vom Ausführenden aufzuhalten.
11.
Mauerabstand
Es ist nicht nur auf den korrekten Abstand, 9,15 m, zuachten, sondern auch auf das Verhalten der gegnerischen Spieler, innerhalb der Mauer.
12.
Simulationen
Hier muss der SR ganz sicher sein, das eine Simulation vorliegt um den Spieler zu verwarnen. Ansonsten Zeichen geben zum weiterspielen.
13.
Nachspielzeiten
Nachspielzeiten
müssen vom SR in jeder Spielhälfte deutlich angezeigt werden. Verlorene Zeit
(Verletzung, Spielerwechsel usw.) muss nachgespielt werden. Vergeudete
Zeit muss der SR unter Beachtung der Vorteilbestimmung nicht nachspielen, auch
wenn er sie angezeigt hat.
14.
Gefährdende Gegenstände
Ketten, Ringe und Piercings sind abzulegen. Das Abtapen von Schmuckgegenständen ist nicht mehr gestattet. Gleiches gilt für den Schiedsrichter und seinen Assistenten.
15.
Rudelbildung
Bei einer „Rudelbildung“ ist höchste Konzentration geboten. Vergehen, die während der Rudelbildung geschehen, muss der SR ahnden. Hier müssen die vorgesehenen Strafen Gelb oder Rot erfolgen. Mit einem Händedruck kann das nicht abgetan sein.
16.
Assistenten (Kreisliga)
Mut, Ruhe und Konzentration zeichnen den guten Assistenten aus. Abseitsentscheidungen erfordern höchste Aufmerksamkeit. Nicht zu früh die Fahne heben –abwarten ob der Abseitsstehende Spieler auch ins Spiel eingreift. Dabei ist es auch erforderlich, dass der Schiedsrichter sich auf eine verspätete Anzeige seiner Assistenten einstellen muss.
Der Schiedsrichterausschuss erwartet, das die Schiedsrichter spätestens eine ½ Stunde vor Spielbeginn am Spielort erscheinen, damit sie ohne Hektik ihre Spielvorbereitungen treffen können. Dieses gilt vor allem in der Kreisliga, wenn im Gespann gearbeitet wird.
Kreisliga
Bei Kreisderbys werden
mit Beginn der Serie Gespanne eingesetzt. Die Assistenten dürfen nur
zwischen 14 und 23 Jahre alt sein. Die Ansetzung erfolgt über Jörg Petersen.
Die Kostenpauschale beträgt für das Gespann 50,-- EURO
Juniorenbereich
Ab dem 01.01.2006 gilt auch für den Juniorenbereich
eine Kostenpauschale für Spiele auf Kreisebene, bei denen Schiedsrichter
angesetzt werden. (A – C-Jgd.)
Die Pauschale beträgt:
22,-- EURO
Über mögliche Pauschalen für die übrigen Juniorenspiele und Turniere ist noch keine Entscheidung getroffen worden.
Jung-Schiedsrichter
Mit Beginn der kommenden Serie werden die Lehrabende von Senioren und Jung –SR bis 16 Jahre von einander abgekoppelt.
Es
werden jeweils 4 Lehrabende in Henstedt-Rhen und in Weede durchgeführt.
Diese
Lehrabende sind Pflicht für alle Jung-SR und Anwärter unter 16 Jahren.
Schiedsrichter ab 16 Jahre können an den Lehrabenden für Senioren-SR teilnehmen.
In diesem Terminkalender findet ihr alle Termine bis Saisonende 2006. Es wird keine gesonderten Anschreiben mehr geben. Termine, die noch nicht mit einem Datum versehen sind, werden rechtzeitig auf den Lehrabenden bekannt gegeben.
Beobachtungen
Für den ausgeschiedenen Beobachterwart, Sönke Patzer, wird von der neuen Serie an Christian Bock komm. diese Aufgabe übernehmen.
Lehrabendbesuche
Die Anzahl der Lehrabendbesuche für Schiedsrichter ab Bezirksliga richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen SR-Instanz (8 Lehrabende im Jahr)
Schiedsrichter ab A-Klasse 6 Lehrabendbesuche, davon mind. 1 im Quartal
Schiedsrichter bis C-Klasse 4 Lehrabende im Jahr, pro Quartal 1
Für Jung-SR sind alle gesonderten Lehrabende (4 x im Jahr) Pflicht
Anwärter ab 16 Jahre 8 Lehrabende pro Jahr (Pflicht)
Bei nicht ausreichendem Besuch behält sich der Schiedsrichterausschuss Sanktionen gegen die Nichtbefolgung vor.
Nichtantretung und verspätete Absendung des
Spielberichts
Unentschuldigtes Nichtantreten zu Spielen, sowie das verspätete einsenden von Spielberichtsbogen, wird vom SR-Ausschuss rigoros geahndet.
1.
x unentschuldigt nicht angetreten 40,--Euro
2.
x unentschuldigt nicht angetreten 60,--Euro
3.
x unentschuldigt nicht angetreten 80,--Euro
Zudem
wird nach dem dritten mal in einer Serie die Streichung von der SR-Liste
verfügt.
Der
Spielberichtsbogen ist spätestens am dritten Tag nach dem Spiel abzusenden.
Sollte dieses nicht geschehen wird der SR mit folgenden Ordnungsstrafen belegt:
Verspätetes
Einsenden bis zu 7 Tagen 10,--Euro
Verspätetes
Einsenden über 7 Tage 30,--
Euro
Der
Spielberichtbogen ist das offizielle Protokoll über das Spiel. Erst wenn dieser
bei der Spielleitenden Instanz ankommt,
haben Ergebnisse und Vorkommnisse Rechtsgültigkeit.
ACHTUNG!! Alle Änderungen, wie Wohnortwechsel, Vereinswechsel,
Änderung der Tel. Nr. oder Änderung der e-mail Adresse, bitte ab sofort
an: WERNER SCHWARZ, KRAMBEKWEG 32,
24558 HENSTEDT-ULZBURG TEL: 04193 –
77328, e-mail:
werner.schwarz@kfvsegeberg.de
Der Schiedsrichterausschuss wünscht euch allen einen guten Verlauf der Serie und das ihr von Unannehmlichkeiten verschont bleibt.
Gut Pfiff !!
Hans-Jürgen Lühmann
(Kreisschiedsrichterobmann)