Änderungen in den Fußballregeln

Änderungen der Fußballregeln

Gemäß § 48, Absatz 2 der Satzung veröffentlicht der DFB-Spielausschuss im Einvernehmen mit dem Schiedsrichter-Ausschuss die Anpassungen der Fußballregeln, die, wie vom International Football Association Board der FIFA bei seiner Tagungam 28. Februar 2004 beschlossen, ab 1. Juli 2004 (ausgenommen noch auszutragende Spiele der Saison 2003/2004) wirksam werden. Im Regelheft 2004/2005, das in Kürze erscheint, wird der neue Wortlaut enthalten sein.

Regel 1 - Das Spielfeld

wird um einen neuen Absatz ergänzt:

Spielunterlage

Spiele können in Übereinstimmung mit den Wettbewerbstimmungen auf einer natürlichen oder künstlichen Unterlage ausgetragen werden.

Die Entscheidungen des International FootballAssociation Board zur Regel 1 erhalten die nachstehenden beiden neuen Absätze:

7. -Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams der FIFA-Mitgliedsverbände oder Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf einer künstlichen Unterlage ausgetragen, so muss diese den Anforderungen des FIFA-Qualitätskonzepts für Kunstrasen oder des Labels „International Artificial Turf Standard" entsprechen, soweit keine Ausnahmegenehmigung seitens der FIFA vorliegt.

8. -Besteht eine Technische Zone, muss diese die vom International F.A. Board verabschiedeten Anforderungen erfüllen, die in den Spielregeln aufgeführt sind.

In Regel 3 - Zahl der Spieler

erhält der Absatz „Andere Spiele" den nachstehenden neuen Wortlaut:

In anderen Spielen sind bis zu sechs Auswechslungen zulässig.

In Regel 5 - Der Schiedsrichter

erhält die Entscheidung Nr. 2 des International Football Association Board den nachstehenden neuen Wortlaut:

Bei Turnieren oder Wettbewerben, für die ein Ersatz-Schiedsrichter bezeichnet wird, haben dessen Rolle und Pflichten den vom International Football Association Board erlassenen Weisungen zu entsprechen, die in den Spielregeln aufgeführt sind.

Der erste Satz in der Anweisung des DFB Nr. 10 erhält den neuen Text:

Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem ...

Dementsprechend wird die bisherige AnweisungNr. 12 gestrichen

In Regel 7 - Dauer des Spiels

wird der Absatz Verlängerung (mit dem dazugehörenden Text) gestrichen, weil er neu bei den Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers erscheint.

In Regel 10 - Wie ein Tor erzielt wird

erhält der Absatz Wettbewerbsbestimmungen folgenden neuen Text:

Wettbewerbsbestimmungen können für unentschieden ausgegangene Spiele nur folgende vom International F.A. Board genehmigte Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers festlegen:

V Auswärtstore-Regel

V Verlängerung

V Schüsse von der Strafstoßmarke

Es wird eine Entscheidung des International Football Association Board hinzugefügt:

1. -Es sind nur Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers, die vom International F.A. Board genehmigt worden und in den Spielregeln festgehalten sind, zulässig.

Regel 12 - Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen

erhält eine neue Entscheidung Nr. 6 des International Football Association Board:

6. -Ein Spieler, der sein Trikot beim Torjubel auszieht, wird wegen unsportlichen Betragens verwarnt.

Die bisherige Nr. 6 wird neu Nr. 7.

Der in den Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers vor der Überschrift „Schüsse von der Strafstoßmarke" stehende Text ist neu formuliert worden:

Auswärtstore, eine Verlängerung und die Schüsse von der Strafstoßmarke sind Methoden zur Ermittlung eines Siegers, wenn die Wettbewerbsbestimmungen dies nach einem unentschieden ausgegangenen Spiel erfordern.

Auswärtstore

Wettbewerbsbestimmungen können bei unentschiedenem Spielstand nach Hin- und Rückspiel die doppelte Zählung von Auswärtstoren vorsehen.

Verlängerung

Die Bestimmungen eines Wettbewerbs dürfen festlegen, dass dem Spiel zwei weitere, gleich lange Halbzeiten, die nicht länger als 15 Minuten dauern dürfen, angefügt werden. Die Bestimmungen von Regel 8 sind hierbei zu beachten.

Unter Schüsse von der Strafstoßmarke - Durchführung werden die ersten beiden Absätze durch die nachfolgenden drei neuen Absätze ersetzt:

V -Der Schiedsrichter wählt das Tor, auf das die Torschüsse von der Strafstoßmarke gespielt werden. In diesem Zusammenhang wird folgendes Vorgehen empfohlen:

V -In Anwesenheit der beiden Mannschaftsführer weist der Schiedsrichter jeder Seite der Münze ein Tor zu. Der Münzwurf durch den Schiedsrichter entscheidet, auf welches Tor die Torschüsse von der Strafstoßmarke gespielt werden.

V -Der Schiedsrichter ist jedoch frei, ohne Münzwurf zu bestimmen, auf welches Tor die Torschüsse von der Strafstoßmarke ausgeführt werden sollen, unter anderem aus Sicherheitsgründen, aufgrund des Zustandes des Spielfeldes, der Beleuchtung usw. In diesem Fall muss der Schiedsrichter seinen Entscheid, der definitiv ist, nicht rechtfertigen.

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