Änderungen
der Fußballregeln
Gemäß
§ 48, Absatz 2 der Satzung veröffentlicht der DFB-Spielausschuss im
Einvernehmen mit dem Schiedsrichter-Ausschuss die Anpassungen der Fußballregeln,
die, wie vom International Football Association Board der FIFA bei seiner
Tagungam 28. Februar 2004 beschlossen, ab 1. Juli 2004 (ausgenommen noch
auszutragende Spiele der Saison 2003/2004) wirksam werden. Im Regelheft
2004/2005, das in Kürze erscheint, wird der neue Wortlaut enthalten sein.
Regel 1 - Das Spielfeld
wird
um einen neuen Absatz ergänzt:
Spielunterlage
Spiele können in Übereinstimmung mit den Wettbewerbstimmungen auf
einer natürlichen oder künstlichen Unterlage ausgetragen werden.
Die
Entscheidungen des International FootballAssociation Board zur Regel 1
erhalten die nachstehenden beiden neuen Absätze:
7. -Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams der
FIFA-Mitgliedsverbände oder Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf
einer künstlichen Unterlage ausgetragen, so muss diese den Anforderungen
des FIFA-Qualitätskonzepts für Kunstrasen oder des Labels „International
Artificial Turf Standard" entsprechen, soweit keine
Ausnahmegenehmigung seitens der FIFA vorliegt.
8. -Besteht eine Technische Zone, muss diese die vom International
F.A. Board verabschiedeten Anforderungen erfüllen, die in den Spielregeln
aufgeführt sind.
In Regel 3 - Zahl der Spieler
erhält
der Absatz „Andere Spiele" den nachstehenden neuen Wortlaut:
In anderen Spielen sind bis zu sechs Auswechslungen zulässig.
In Regel 5 - Der Schiedsrichter
erhält
die Entscheidung Nr. 2 des International Football Association Board den
nachstehenden neuen Wortlaut:
Bei Turnieren oder Wettbewerben, für die ein Ersatz-Schiedsrichter
bezeichnet wird, haben dessen Rolle und Pflichten den vom International
Football Association Board erlassenen Weisungen zu entsprechen, die in
den Spielregeln aufgeführt sind.
Der erste Satz in der Anweisung des DFB Nr. 10 erhält den neuen
Text:
Der
Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte,
Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler,
Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem
...
Dementsprechend
wird die bisherige AnweisungNr. 12 gestrichen
In Regel 7 - Dauer des Spiels
wird
der Absatz Verlängerung (mit dem dazugehörenden Text) gestrichen, weil er
neu bei den Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers erscheint.
In Regel 10 - Wie ein Tor erzielt
wird
erhält
der Absatz Wettbewerbsbestimmungen folgenden neuen Text:
Wettbewerbsbestimmungen können für unentschieden ausgegangene
Spiele nur folgende vom International F.A. Board genehmigte
Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers festlegen:
V
Auswärtstore-Regel
V
Verlängerung
V
Schüsse von der Strafstoßmarke
Es
wird eine Entscheidung des International Football Association Board
hinzugefügt:
1. -Es sind nur Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers, die
vom International F.A. Board genehmigt worden und in den Spielregeln
festgehalten sind, zulässig.
Regel 12 - Verbotenes Spiel und unsportliches
Betragen
erhält
eine neue Entscheidung Nr. 6 des International Football Association
Board:
6. -Ein Spieler, der sein Trikot beim Torjubel auszieht, wird
wegen unsportlichen Betragens verwarnt.
Die
bisherige Nr. 6 wird neu Nr. 7.
Der
in den Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers vor der Überschrift „Schüsse
von der Strafstoßmarke" stehende Text ist neu formuliert worden:
Auswärtstore, eine Verlängerung und die Schüsse von der Strafstoßmarke
sind Methoden zur Ermittlung eines Siegers, wenn die
Wettbewerbsbestimmungen dies nach einem unentschieden ausgegangenen Spiel
erfordern.
Auswärtstore
Wettbewerbsbestimmungen können bei unentschiedenem Spielstand nach
Hin- und Rückspiel die doppelte Zählung von Auswärtstoren vorsehen.
Verlängerung
Die Bestimmungen eines Wettbewerbs dürfen festlegen, dass dem
Spiel zwei weitere, gleich lange Halbzeiten, die nicht länger als 15
Minuten dauern dürfen, angefügt werden. Die Bestimmungen von Regel 8 sind
hierbei zu beachten.
Unter Schüsse von der Strafstoßmarke - Durchführung werden die
ersten beiden Absätze durch die nachfolgenden drei neuen Absätze ersetzt:
V -Der
Schiedsrichter wählt das Tor, auf das die Torschüsse von der
Strafstoßmarke gespielt werden. In diesem Zusammenhang wird folgendes
Vorgehen empfohlen:
V
-In Anwesenheit der beiden Mannschaftsführer weist der Schiedsrichter
jeder Seite der Münze ein Tor zu. Der Münzwurf durch den Schiedsrichter
entscheidet, auf welches Tor die Torschüsse von der Strafstoßmarke
gespielt werden.
V
-Der Schiedsrichter ist jedoch frei, ohne Münzwurf zu bestimmen, auf
welches Tor die Torschüsse von der Strafstoßmarke ausgeführt werden
sollen, unter anderem aus Sicherheitsgründen, aufgrund des Zustandes des
Spielfeldes, der Beleuchtung usw. In diesem Fall muss der Schiedsrichter
seinen Entscheid, der definitiv ist, nicht rechtfertigen.
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