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  Schleswig-Holsteinischer

     Fußballverband e. V.

Schleswig-Holsteinischer Fußballverband e. V. – 24114 Kiel

 

 

·          Schiedsrichter der LK 1

·          Beobachter der LK 1

·          Kreisschiedsrichterobleute

·          Kreislehrwarte

·          Mitglieder des Vb-SR-Ausschusses

·          Mitglieder des Vb-Lehrstabes

·          Präsidium                                                                             Verbandsschiedsrichterlehrwart

·          Geschäftsführer J. Felchner                                       Holger Wohlers

·          Vorsitzende der SHFV-Fachausschüsse                               Stitenstr. 19, 23554 Lübeck

·          Sportgericht/Verbandsgericht                                               Tel.: 0451/593849, Fax 0451/593858

                                                                                                  email-Anschrift: holger.wohlers@t-online.de

 

11. Juli 2005

              

Anpassung der Spielregeln 2005/2006

 

Liebe Sportfreunde,

 

nachdem der DFB mit Rundschreiben vom 10. und 13. Juni 2005 die Regeländerungen sowie Änderungen von Regelauslegungen bekannt gegeben hatte, die am 01. Juli 2005 in Kraft getreten sind, liegt zwischenzeitlich ein weiteres Rundschreiben des DFB vom 11.Juli vor, durch das weitere Ergänzungen/Berichtigungen erfolgt sind.

 

A. Änderungen der Fußballregeln

 

Regel 3 – Zahl der Spieler

 

a) Der Absatz „Andere Spiele“ erhält den Wortlaut:

 

In Spielen von A-Nationalmannschaften sind bis zu sechs Auswechslungen zulässig.

 

In anderen Spielen sind mehr Auswechslungen gestattet, sofern:

 

-                 die beteiligten Mannschaften eine Einigung über die maximale Anzahl erzielen und

-                 der Schiedsrichter vor Spielbeginn informiert wird.

 

Wird der Schiedsrichter vor Beginn des Spieles nicht informiert oder wurde keine Einigung erzielt, sind nur sechs Auswechslungen erlaubt.

 

Hinweis des VSA:

 

Diese Regelung gilt nur für Freundschaftsspiele.

 

b) Strafbestimmungen 

 

Erster Absatz, dritter Punkt erhält den neuen Wortlaut:

 

• wird das Spiel mittels indirektem Freistoß an jener Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befunden hatte.

 

Hinweis des DFB:

 

Bisher wurde das Spiel bei einem Vergehen eines Auswechselspielers mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt. Künftig wird es in allen Fällen, wenn ein Auswechselspieler (oder auch ein bereits ausgewechselter Spieler) unerlaubt das Spielfeld betritt, einen indirekten Freistoß an jener Stelle geben, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Dabei spielt es auch keine Rolle, welches Vergehen dieser Auswechselspieler begeht. Die Art des Vergehens ist lediglich für die Disziplinarstrafe maßgebend. Wenn der Auswechselspieler beispielsweise einen Gegenspieler schlägt, gibt es einen indirekten Freistoß und eine Rote Karte.

 

Spieler, die zu spät kommen (also die Mannschaft ergänzen) und dann unerlaubt das Spielfeld betreten, gehören zum Spiel und werden wie Spieler behandelt.

 

Hinweis des VSA:

 

Abweichend von den bisherigen Informationen können auch bereits ausgewechselte Spieler einen indirekten Freistoß verwirken.

 

Regel 5 – Der Schiedsrichter

 

Im Absatz „Entscheidungen des Schiedsrichters“ wurde der letzte Satz neu formuliert:

 

Voraussetzung hierfür ist, dass er das Spiel weder fortgesetzt noch abgepfiffen hat.

 

Hinweis des DFB:

 

Entscheidungen des Schiedsrichters können nicht mehr geändert werden, wenn das Spiel bereits fortgesetzt oder das Spiel mit dem Schlusspfiff beendet wurde. Das heißt, dass der Schiedsrichter nach dem Schlusspfiff kein Fahnenzeichen seiner Assistenten mehr beachten darf. Schlägt also ein Spieler seinen Gegenspieler und der Schiedsrichter beendet das Spiel, bevor er das Fahnenzeichen des Assistenten wahrnimmt, so kann er weder eine Spiel- noch eine Disziplinarstrafe aussprechen (nur Meldung im Spielbericht möglich).

 

Regel 11 – Abseits

 

erhält neu zwei Entscheidungen des International Football Association Board

 

1.      Bei der Abseitsstellung, definiert als „wenn er der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und der vorletzte Abwehrspieler“, sind der Kopf, der Rumpf oder die Füße des Spielers, nicht aber dessen Arme maßgebend.

 

2.      Ein Spieler greift ins Spiel ein:

 

-                  wenn er den Ball, der zuletzt von einem Mannschaftskollegen berührt oder gespielt      wurde, selber spielt oder berührt;

-                  wenn er einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder Bewegungen oder Gesten macht, die den Gegner nach Ansicht des Schiedsrichters behindern, täuschen oder ablenken;

-                  wenn er einen Vorteil aus einer Abseitsstellung erlangt, indem er den Ball spielt, der vom Pfosten oder der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zu ihm prallt.

 

Hinweis des DFB:

 

Diese Regeländerung, die so einfach aussah und eigentlich nur alles klarer machen und vereinfachen sollte, brachte enorme Schwierigkeiten. Ohne Vorankündigung und ohne, dass dies aus dem Regeltext abzuleiten war, gab die FIFA den Schiedsrichtern der U-20 WM und beim Confederations Cup die Anweisung, dass bei der Abseitsstellung eines Spielers erst dann auf Abseits zu entscheiden ist, wenn der Spieler den Ball berührt oder spielt. Also nicht wie bisher schon in dem Augenblick, wenn es offensichtlich war, dass dieser Spieler ins Spiel eingreift.

 

Diese Änderung konnte niemand verstehen und machte alles nur komplizierter. Wir werden es bei der bisherigen Handhabung belassen. Wenn ein Ball offensichtlich zu einem Spieler gespielt wird, der sich in einer Abseitsposition befindet, und auch nur dieser Spieler den Ball bekommen kann, so hebt der Assistent in dem Augenblick die Fahne, wo er dies erkennt, bzw. der Schiedsrichter pfeift auch dann schon Abseits. Denn dieser Spieler greift in unseren Augen ins Spiel ein. Der Assistent oder der Schiedsrichter muss also nicht so lange warten, bis der Spieler den Ball auch tatsächlich spielt oder berührt.

 

Besteht jedoch ein Zweifel, ob der Ball wirklich zu dem abseitsstehenden Spieler gelangt, oder wenn zwei Spieler nach dem Ball laufen, von denen einer abseits stand und der andere nicht, so muss mit der Abseitsentscheidung so lange gewartet werden, bis klar erkennbar ist, welcher Spieler den Ball spielt („wait and see“). Die Tendenz geht eindeutig in die Richtung, dass weniger Abseits gepfiffen wird. Nur dann, wenn ein abseitsstehender Spieler den Ball offensichtlich zugespielt bekommt, oder wenn er einen Gegner daran hindert, den Ball spielen zu können (eindeutig Sicht versperrt, behindert, täuscht oder ablenkt), oder wenn er aus seiner Abseitsstellung einen Vorteil erlangt, indem er den Ball spielt, der vom Pfosten oder Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zu ihm prallt, nur dann ist auf Abseits zu entscheiden.

 

Wichtig ist auch noch, dass es den indirekten Freistoß an der Stelle gibt, wo sich der abseitsstehende Spieler im Augenblick der Ballabgabe befand (und nicht dort, wo er ihn berührt oder gespielt hat).    

 

Regel 12 – Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen

 

a) Entscheidung des International Football Association Board Nr. 7

 

wird um einen neuen zweiten Absatz ergänzt:

 

Disziplinarstrafen darf der Schiedsrichter vom Betreten des Spielfeldes bis zum Verlassen des Feldes nach dem Schlusspfiff aussprechen.

 

 

 

Hinweis des DFB:

 

Nur Spielern, Ersatzspielern und bereits ausgetauschten Spielern kann eine gelbe oder rote Karte gezeigt werden. Der Schiedsrichter hat nun die Macht, bis zum Verlassen des Spielfeldes, Disziplinarstrafen mittels gelber oder roter Karte auszusprechen. Bisher endete diese Befugnis mit dem Schlusspfiff. Künftig können auch noch Vergehen geahndet werden, solange sich der Schiedsrichter auf dem Spielfeld befindet. Die erweiterte Strafgewalt des Schiedsrichters bis zum Verlassen des Spielfeldes bezieht sich nur auf Vergehen, die sich nach dem Schlusspfiff ereignet haben. Maßgeblich für die Strafgewalt eines Schiedsrichters nach dem Spiel ist, ob er sich bei dem Vergehen noch auf dem Spielfeld befindet. Der Tatort des Spielers ist nicht relevant.

 

b) Entscheidung 4 des International Football Association Board lautet neu:

 

Ein Tackling, welches die Gesundheit eines Gegners gefährdet, ist als grobes Foul zu ahnden.

 

Hinweis des DFB:

 

Mit der Entscheidung 4 wurde der Regeltext der bereits gängigen Praxis angepasst. Jegliches Tackling, das den Gegner verletzt oder hätte verletzen können, muss als grobes Foul mit der roten Karte geahndet werden.

 

Hinweis des VSA:

 

Es wird klargestellt, dass nicht nur ein Tackling von hinten, sondern auch von der Seite oder von vorne zu einem Feldverweis führen kann. Im Übrigen gilt die bisher praktizierte Verfahrensweise weiter.

 

Regel 14 – Strafstoß

 

Strafbestimmungen

 

a) Unter der Überschrift „Der ausführende Spieler verstößt gegen die Regeln“ wird der letzte Punkt neu formuliert:

 

-            Wenn der Ball nicht ins Tor geht, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und setzt es mit einem indirekten Freistoß zugunsten der verteidigenden Mannschaft fort.

 

b) Unter der Überschrift „Ein Mitspieler des Schützen betritt den Strafraum, läuft vor die Strafstoßmarke oder nähert sich dem Ball auf weniger als 9,15 m“, wird der letzte Punkt neu formuliert:

 

-            Wenn der Ball nicht ins Tor geht, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und setzt es mit einem indirekten Freistoß zugunsten der verteidigenden Mannschaft fort.

 

Hinweis des DFB:

 

Begeht der ausführende Spieler einen Regelverstoß (deutliches Stoppen des Anlaufs), so ist der Strafstoß zu wiederholen, wenn ein Tor erzielt wurde. Wird kein Tor erzielt, so muss der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und mit einem indirekten Freistoß für die verteidigende Mannschaft fortsetzen. Wenn ein Mitspieler des Schützen vorzeitig in den Strafraum eindringt, so ist bei einer Torerzielung der Strafstoß zu wiederholen. Wird kein Tor erzielt, so muss der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und mit einem indirekten Freistoß, wo der Mitspieler vorzeitig in den Strafraum eindrang, für die verteidigende Mannschaft fortzusetzen. Künftig gibt es in diesem Fällen keinen Eckstoß mehr, wenn der Torhüter den Ball neben das Tor abwehrt.

 

Hinweis des VSA:

 

Wird der Strafstoß nicht verwandelt, sondern der Ball geht unberührt ins Toraus, so kann unter Anwendung der Vorteilsbestimmung auch auf Abstoß entschieden werden.

 

Regel 15 – Einwurf

 

Unter Ausführung wird ein neuer Absatz als vorletzter eingefügt:

 

Alle Gegenspieler müssen einen Mindestabstand von zwei Metern zum einwerfenden Spieler einhalten.

 

Hinweis des DFB:

 

Der Abstand der gegnerischen Spieler beim Einwurf wurde nun exakt festgelegt. Sicher eine positive Regeländerung. Bei Vergehen gegen die Einhaltung des Mindestabstandes ist der Spieler zu verwarnen (Unsportlichkeit). Befand sich der Ball bereits im Spiel, so ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortzusetzen.

 

Hinweis des VSA:

 

Gemeint ist der Abstand zum einwerfenden Spieler, nicht zwangsläufig zur Seitenlinie.

 

B. Änderungen von Auslegungen

 

Außerdem treten mit Beginn der neuen Saison einige geänderte Auslegungen in Kraft.

 

1.      Spielen ohne Schuhe ist nach wie vor nicht erlaubt und wird mit einem indirekten Freistoß bestraft. Auf die gelbe Karte wird verzichtet.

2.      Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Jede Art von Schmuck ist gefährlich. Daher ist jeglicher Schmuck verboten. Schmuck darf nicht mit Klebeband abgedeckt werden, da dies keinen ausreichenden Schutz bietet. Ringe, Ohrringe sowie Leder- und Gummibänder dürfen nicht getragen werden.

3.      Wenn ein Zuschauer in eine Trillerpfeife bläst und der Schiedsrichter überzeugt ist, dass ein Spieler den Ball aus dem Grunde in die Hand nahm, da er im Glauben war, der Schiedsrichter habe gepfiffen, so unterbricht der Schiedsrichter das Spiel wegen einer äußeren Störung und setzt es mittels Schiedsrichter-Ball fort.

4.      Will ein Schiedsrichter Zeit nachspielen lassen, so kann durch besondere Vorkommnisse diese Zeit zwar noch verlängert, aber nicht verkürzt werden.

5.      Betritt ein Auswechselspieler unerlaubt das Spielfeld und erreicht durch das Wegspielen des Balles, dass ein Tor verhindert wird, so gibt es einen indirekten Freistoß an der Stelle, wo bei der Unterbrechung der Ball war und der Spieler wird lediglich verwarnt. Der Grund dafür ist, dass es eine Rote Karte nur dann geben kann, wenn die Tormöglichkeit durch ein Foul- oder Handspiel zunichte gemacht wird.

6.      Vergisst der Schiedsrichter durch Heben des Armes einen indirekten Freistoß anzuzeigen und wird der Freistoß direkt zum Tor verwandelt, so wird der Freistoß wiederholt (Schiedsrichter-Fehler). 

7.      Spielt ein Spieler den Strafstoß mit dem Absatz zu einem Mitspieler zurück, so entscheidet der Schiedsrichter auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Strafstoßmarke aus. 

8.      Bei der Ausführung eines Eckstoßes ist es ausreichend, wenn der Ball auf den Linien des Viertelkreises liegt. Er muss nicht mehr innerhalb des Viertelkreises liegen.

9.      Reduziert sich eine Mannschaft während des „Elfmeterschießens“ (Schüsse von der Strafstoßmarke), so wird die Zahl der Spieler der gegnerischen Mannschaft nicht mehr angepasst. Eine Anpassung erfolgt nur noch bis zum Beginn des „Elfmeterschießens“.

 

Dieses Schreiben ersetzt mein Schreiben vom 21.06.2005, das somit hinfällig ist.

 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

 

gez.

 

(Holger Wohlers)

Verbandsschiedsrichterlehrwart